VG Würzburg: baurechtliche Nachbarklage, Errichtung eines Swimmingpools, untergeordnete Nebenanlage, Zulassung einer untergeordneten Nebenanlage, die im Bebauungsplan ausgeschlossen wurde, im Wege einer Befreiung, Unwirksamkeit einer Festsetzung, vollständiger Ausschluss untergeordneter Nebenanlagen im Bebauungsplan, Drittschutz von Festsetzungen, Gebietserhaltungsanspruch, Rücksichtnahmegebot, Aufbringen eines Wärmedämmverbundsystems an Außenwand, Abweichung von Abstandsflächenvorschriften, Vorhaben zur Energieeinsparung
Urteil vom 09.10.2025 – W 5 K 24.1678